Abluftmessungen
Bei der gewerblichen Verwendung von flüchtigen organischen Lösungsmittel, zum Beispiel bei Lackieranlagen, werden in vielen Fällen seitens der Behörde Abluftmessungen vorgeschrieben.
Die Schadstoffkonzentrationen werden, je nach Betriebsablauf, kontinuierlich oder über mehrere Halbstundenmittelwerte, gemäß den einschlägigen Normen und Richtlinien, erfasst. Ebenso die Menge der an die Umwelt abgegebene Abluft. Aus der mittleren Schadstoffkonzentration und dem Abluftvolumenstrom lässt sich der Schadstoffaustrag abschätzen. Die Daten können in die Lösungsmittelbilanz des Betriebes eingebunden werden.
Die Beurteilung erfolgt über Vergleich mit dem gesetzlichen oder in Bescheiden festgelegten Emissionsgrenzwerten.
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Methanemissionen aus Deponien und Deponiealtlasten
Gemäß Deponie-Verordnung 2008 ist bei Deponien mit biologisch abbaubaren Abfällen in der Stilllegungsphase eine temporäre Oberflächenabdeckung aufzubringen. In Verbindung mit Entgasungsmaßnahmen sind gasförmige Emissionen von Methan aus dem Deponiekörper auf 5kg Methan/(m2.a) begrenzt.Zur Erkundung des Ausmaßes der Methanemissionen aus Deponien und Deponiealtlasten werden in Rastern angeordnete Einzelmessungen auf Methan durchgeführt ("FID-Begehung"). Dadurch können Bereiche mit unterschiedlich starken Emissionen unterschieden werden.
Zur Berechnung des Methan-Massenstroms sind an ausgewählten Messpunkten zusätzliche Gasboxenmessungen nötig.
Diese Messungen dienen der Deponienachsorge auf abgeschlossenen Hausmüll-Deponien und zur Überprüfung der Ausgasung bei Deponiealtlasten. Sie sind in der Regel einmal jährlich durchzuführen.
"FID-Begehung" |
Gasboxen-Messung zur Ermittlung des Methan-Massenstroms |