Untersuchung kontaminierter Liegenschaften
- Gutachten -
Nicht allein die Lage bestimmt den Wert eines Grundstückes !
Eventuell vorhandene Bodenkontaminationen mit gefährlichen Abfällen können diesen deutlich verringern.
Zu "gefährlichen Abfällen" gehören nach der Festsetzungsverordnung auch viele Stoffe, die gemeinhin nicht als gefährlich betrachtet werden; - zum Beispiel Mineralöl.
Speziell beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften, die ehemals gewerblich oder industriell genutzt wurden, ist daher auf eventuell vorhandene Bodenverunreinigungen zu achten. Wenn seitens der Behörde Sanierungsmaßnahmen vom Liegenschaftseigentümer gefordert werden, kann dies im Extremfall bis zur Unverkäuflichkeit des Grundstücks führen.Weiters ist die Abschätzung projektabhängiger Mehrkosten im Vergleich zu einer Referenzsituation möglich.
Nur durch entsprechende Untersuchung von vorgenutzten Liegenschaften kann das Risiko von privatrechtlichen Haftungs- und Ausgleichsansprüchen minimiert werden. Zur Vermeidung "böser Überraschungen" bieten wir Untersuchungen und Bewertungen von Liegenschaften auf Grundlage der ÖNORM S 2093 („Erfassung und Beurteilung des Umweltzustandes von vorgenutzten Flächen bei der Liegenschaftsbewertung“) sowie der jeweils geltenden Gesetzeslage an.
| Wir bieten an: | ||
| fachkundige Beratung | ||
| Erhebung potentieller Kontaminationsbereiche | ||
| Bodenuntersuchungen | ||
| zur Beurteilung des Umweltzustandes (chemische Analysen) gemäß der ÖNORMEN S 2091 und S 2021 und relevanter Analysennormen | ||
Baugrunduntersuchungen |
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| (Kernbohrungen, Rammkernsondierungen, Rammsondierungen, bodenphysikalische Laboruntersuchungen, geotechnische Gutachten) | ||
Bewertung der Liegenschaft nach ÖNORM S2093 sowie der jeweils geltenden |
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| Gesetzeslage | ||
Wertminderungsabschätzung |
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| (Kostenermittlung für eventuell nötige Sanierung und projektspezifische Mehrkosten) |
Bodenuntersuchungen im Zuge Grundstückstransaktionen dienen der Risikominimierung und der Rechtsicherheit.