MAK-Wert-Messungen
Die Minimierung von Schadstoffbelastungen in der Raumluft (Lösemitteldämpfe, giftige Gase) am Arbeitsplatz dient der Arbeitssicherheit. Die Einhaltung von stoffspezifischen Grenzwerten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zur Beurteilung der Konzentration eines Arbeitsstoffes am Arbeitsplatz wird der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) sowie der TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) herangezogen.
Die maximale Arbeitsplatz-Konzentration gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes (Gas, Dampf, Schwebstoff) in der Raumluft am Arbeitsplatz an, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer dieser Konzentration 8 Stunden täglich bzw. maximal 40 Stunden in der Woche ausgesetzt ist.
Die Technische Richtkonzentration sind für gefährliche Arbeitsstoffe festgesetzt, für die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten MAK-Werte aufgestellt werden können (z.B. krebserregende Stoffe).
| MAK-Wert-Messung bei einem offenen Heizbad |